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Bei der Digitalisierung im Gesundheitsbereich geht es nicht um eine allumfassende Digitalisierung um jeden Preis. Gerade in diesem Bereich muss der Nutzen für den Menschen bzw. die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen. Die Verbesserung der Versorgungs- und damit der Lebensqualität der Bevölkerung, auch in ländlichen Gebieten, ist das Ziel der Digitalisierungsbemühungen. Ungeachtet dessen gibt es Behandlungen, Fachrichtungen und auch individuelle Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten, die einige der genannten Vorteile so nicht realisieren lassen. Dennoch glauben wir, dass die Digitalisierung im Bereich der niedergelassenen Akteure zahlreiche Vorteile mit sich bringen kann. Vor diesem Hintergrund soll die nachfolgende Auflistung die Vorteile der Digitalisierung sowohl für Medizinerinnen und Mediziner als auch für Bürgerinnen und Bürger einen ersten Eindruck der Bandbreite der Potentiale darstellen.


Chancen für Mediziner

 
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Effizientere Arbeitsabläufe
Wenn Befunde elektronisch verschickt werden können, müssen sie nicht erst in mühevoller Arbeit ausgedruckt, kuvertiert, frankiert und verschickt werden. Damit werden Kosten gespart und es entfällt ein oft langwieriger Arbeitsschritt, der durch wenige Klicks ersetzt werden kann. Es entfällt zudem das nachträgliche Digitalisieren durch Einscannen oder gar händisches Übertragen in das Praxisverwaltungssystem, was ebenfalls Zeit einspart. Damit ein digitales System so rund läuft wie beschrieben, sind bei der Einrichtung der entsprechenden Software viele Aspekte zu berücksichtigen. Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter.
Kostenersparnis bei der Bereitstellung von Räumen
Wenn durch telemedizinische Behandlungen persönliche Besuche in der Praxis entfallen, können Raumkapazitäten frei werden, die wiederum von anderen Ärztinnen und Ärzten sowie deren Patientinnen und Patienten genutzt werden könnten. Das führt insgesamt zur Entlastung oder möglicherweise Effizienzsteigerung der Praxis.
Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten
Telemedizinische Anwendungen können auch genutzt werden, um Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal weiter- und fortzubilden.
Korrekte Leistungsabrechnung
Durch eine elektronisch geführte Patientenakte können Fehler bei der Abrechnung, die aufgrund von Unleserlichkeit in einer handschriftlich geführten Patientenakte entstehen, vermieden werden.
Monetärer Ausgleich
Für die Anschaffungskosten und die Betriebskosten gibt es einen monetären Ausgleich, dessen Höhe Sie im Detail unter folgendem Link einsehen können: KBV [PDF, zuletzt abgerufen am 20.02.2019]
 

 


 Chancen für Bürger

 

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Wartezeiten verkürzen
Die Nutzung einer entsprechenden Applikation auf dem Mobiltelefon, die die Terminvergabe der Praxis organisiert oder gar Einfluss auf die Kommunikation der Wartezeiten nimmt, bringt mehrere Vorteile: Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten können verkürzt werden und es sinkt die Ansteckungsgefahr. Zudem wird der Datenschutz im Hinblick auf die übrigen Anwesenden gefördert. Denn schon die Anwesenheit einer weiteren Person ist ein weiteres Risiko im Sinne des Datenschutzes.
Einfacherer Zugang zur Zweitmeinung
Dadurch, dass die Entfernung bei telemedizinischen Konsultationen keine Rolle mehr spielt, kann eine Zweitmeinung auch von einem gegebenenfalls weiter entfernt sitzenden Arzt unkompliziert und ohne großen Zeitaufwand eingeholt werden.
Einfacherer Zugang zur Expertenmeinung
Wenn die Entfernung durch telemedizinische Behandlungen und Beratungen keine Rolle mehr spielt, ist es einfacher, Expertinnen und Experten auf einem Gebiet hinzu zu ziehen, insbesondere wenn es vor Ort keine entsprechenden Fachärzte gibt. Das sichert eine schnellere Therapieentscheidung und steigert die Qualität der Behandlung.
Ansteckungsgefahr minimieren oder vermeiden
Durch telemedizinische Anwendungen kann ein Aufenthalt im Wartezimmer vermieden werden. Das führt dazu, dass Patientinnen und Patienten nicht in Kontakt mit anderen kranken Menschen kommen.
Informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten stärken
Durch die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte erlangen die Patientinnen und Patienten wieder die Hoheit über ihre Daten. Diese können, mit Ausnahme der Notfalldaten, nur dann abgerufen werden, wenn die elektronische Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät gesteckt wird. Somit verbleibt die Entscheidung, ob und wer die Daten einsehen kann, bei den Patientinnen und Patienten.
Weniger Aufregung und Stress für Patientinnen und Patienten
Für viele, gerade ältere Menschen, die oftmals in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kann es großen Stress und Aufwand bedeuten, das Haus und damit die gewohnte Umgebung zu verlassen. Ähnliches gilt teilweise für schwer Erkrankte. Auch längere Autofahrten zu den teils nicht vor Ort ansässigen Fachärztinnen und -ärzten stellen für diese Gruppe eine große Belastung dar. Mittels telemedizinischer Anwendungen können etwa Dosierungen für Medikamente, deren Weiterverordnungen oder auch einfache Verlaufskontrollen per Videosprechstunde besprochen werden.

 


Chancen für Alle

 

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Demografischen Wandel abfangen
Die Gesellschaft wird immer älter. Das bedeutet, dass es in Zukunft immer mehr Menschen gibt, die an altersspezifischen Krankheiten leiden. Um dieses Mehr an teilweise auch chronisch Kranken zu versorgen, müssen die vorhandenen Ressourcen zielführend eingesetzt werden. Ärztinnen und Ärzte können zum Beispiel durch die einheitliche Übermittlung von relevanten Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten über ein sicheres Netz Zeit für aufwändige Datenerhebungen in der Sprechstunde einsparen oder insbesondere bei chronisch Kranken analoge Arztbesuche auch durch telemedizinische Termine ergänzen oder ersetzen.
Wirtschaftlichkeit steigern
Wenn eine einheitliche Patientenakte besteht, auf die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus gleichermaßen zugreifen können wie Haus- und niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte, dann können unnötige mehrfache Anamnesen und Befunderhebungen vermieden werden. Das spart nicht nur die Zeit, sondern senkt auch langfristig die Kosten für die Allgemeinheit und unterstützt eine patientenzentrierte Behandlung.
Bessere Versorgung in ländlichen Gebieten
Statistiken der Bundesärztekammer zeigen: Es gibt nicht insgesamt weniger Medizinerinnen und Mediziner, aber die Fachärzte arbeiten heute tendenziell eher in einem Krankenhaus oder niedergelassen in einer Stadt als auf dem Land (Bundesärztekammer [PDF, zuletzt abgerufen am 20.02.2019]). Unter Zuhilfenahme telemedizinischer Anwendungen könnte auch eine weiter entfernt sitzende Ärztin oder Arzt vor Ort angefertigte Röntgenbilder befunden, Diagnosen stellen und die entsprechende Therapie anordnen. Das funktioniert natürlich nicht in jedem Fall, trägt aber, wann immer so behandelt werden kann, zur Verbesserung der Versorgungsqualität auf dem Land bei. Als positive Nebeneffekte werden Patientinnen und Patienten lange Anfahrtswege erspart und die Umwelt geschont.
Leben retten
Einzelne Anwendungen der Telematik, wie der Notfalldatensatz oder der elektronische Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte, führen dazu, dass im Notfall relevante Patientendaten unmittelbar vorliegen und genutzt werden können. Das kann Leben retten. Etwa wenn die Einnahme von wechselwirksamen Medikamenten oder Krankheiten bekannt ist und damit bei der Diagnose und Therapie Beachtung finden können.
Verkürzung oder Vermdiung von Krankenhausaufenthalten
Durch eine per Videosprechstunde unterstützte Nachsorge können Patientin oder Patient früher aus der stationären Behandlung entlassen werden. Das ermöglicht, früher ins gewohnte Umfeld zurückzukehren und dennoch ärztlich überwacht zu sein. Die frühere Rückkehr in das gewohnte Umfeld beschleunigt die Heilung meist zusätzlich. Als positiven Nebeneffekt schont es die Ressourcen der Einrichtungen und auch der Allgemeinheit.
Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur
Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) hat ein nach dem aktuellen Stand der Technik möglichst sicheres Netz (Telematikinfrastruktur) entwickelt, welches permanenten Anpassungen und Erweiterungen unterworfen ist, an das sich aktuell nur diejenigen Gesundheitsdienstleister anschließen können, die sich zuvor durch einen Arzt/Praxisausweis ausgewiesen und damit ihre Identität bestätigt haben.
Forschung
Die Gesundheitsdaten können nach § 291a VII 3 SGB V in Zukunft auch zu Forschungszwecken verwendet werden, was zu neuen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Krankheiten führen kann und damit langfristig das Potential hat, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und zur Bekämpfung von Krankheiten beizutragen.
Datenschutz als Chance
Der Datenschutz hat viele Vorteile: Ein gutes Datenschutzmanagement kann als Alleinstellungsmerkmal genutzt werden, Zertifikate können den potenziellen Kundinnen und Kunden Sicherheit geben, welche das Fundament für die im Arzt-Patienten-Verhältnis besonders wichtige Vertrauensgrundlage ist. Weiterhin hilft der Datenschutz, die Reputation des Hauses/der Praxis zu schützen, denn ein Verstoß gegen den Datenschutz kann in den Medien zu großen Skandalen führen und spricht sich meist auch schnell unter den Patientinnen und Patienten herum oder führt zu negativen Einträgen in sozialen Medien oder Bewertungsportalen. Außerdem sind Schadensersatzansprüche und Geldbußen ein reales wirtschaftliches Risiko für Gesundheitsdienstleister, das sich durch ein gutes Datenschutzmanagement minimieren lässt. Für einen ersten Überblick finden Sie unter Informationsdokumente eine Checkliste zum Thema „Datenschutz“. Außerdem ist dort eine Checkliste zum Thema „Datensicherheit und sicherer Umgang mit Patientendaten in der Arztpraxis“ erhältlich. Bei konkreten Fragen zum Datenschutz in ihrer Praxis in Hessen kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über unser Kontaktformular.
Keine Verzögerung in der Notbehandlung
Durch die Verwendung neuer Technologien im Rettungswesen ist es in Zukunft möglich, in Echtzeit Daten aus dem Rettungswagen in das angesteuerte Krankenhaus zu übertragen. Das erleichtert die dortige Vorbereitung auf den hereinkommenden Fall und ermöglicht dem Rettungspersonal, die Medikation mit der Ärztin oder dem Arzt abzustimmen, sodass eine frühere Behandlung möglich ist. Denn im Rettungswesen dürfen ohne vorherige Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt nicht alle Medikamente verabreicht werden.
Kostenersparnis bei der Verwendung von Transportmitteln
Durch den Einsatz von telemedizinischen Anwendungen und die damit verbundene Einsparung von An- und Abreisen der Patientinnen und Patienten können Ressourcen geschont werden. Das verringert die Verkehrsbelastung in der Stadt im Hinblick auf die überfüllten Straßen, den Parkplatzmangel und die Stickoxidbelastung in der Luft.
Ganzheitliche Behandlung
Aktuell hat jede Ärztin oder jeder Arzt bzw. jede Versorgungseinheit (Krankenhaus, Praxis, MVZ u.a.) ihre eigenen Akten zu einer Patientin oder einem Patienten. Eine umfassende Darstellung aller Befunde, Diagnosen und Behandlungen gibt es derzeit nicht. Die Hausärztin oder der Hausarzt bekommen im besten Fall die Befunde der übrigen Fachärztinnen und -ärzte und Versorgungseinheiten zugesendet. Auf diese können aber wiederum die anderen Versorgungseinheiten im Behandlungsfall nicht zugreifen. Das macht zum einen immer wiederkehrende Anamnesen notwendig, die aufgrund der geringen Zeit pro Patientin oder Patient und der natürlichen Vergesslichkeit der Patientinnen und Patienten unvollständig sind. Zum anderen ergibt sich so niemals ein vollständiges Bild des Menschen mit seinen Besonderheiten und Beschwerden. Dabei ist es längst kein Geheimnis mehr, dass etwa Rückenschmerzen von Zahnproblemen kommen können. Der Mensch muss auch von den einzelnen Fachrichtungen als Ganzes betrachtet werden. Der erste Schritt hierzu ist die Zusammenführung der Informationen zum Beispiel in einer elektronischen Patientenakte.
Alles im Blick
Der elektronische Medikationsplan ist deshalb empfehlenswert, weil er es den Ärztinnen und Ärzten sowie dem medizinischen Personal erlaubt, sich einen schnellen Überblick über die aktuelle Medikation zu verschaffen. Das verkürzt im Notfall die Zeit bis zur Entscheidung über die weitere Medikation. Der elektronische Notfallplan ist im Gegensatz zum handschriftlich ausgefüllten Medikationsplan auf Papier immer gut lesbar und hat dank des einheitlichen Aussehens einen hohen Wiedererkennungswert. Dieser ermöglicht es dem geschulten Personal, sich mit einem Blick zurecht zu finden und nicht erst die Struktur des Plans verstehen zu müssen. Weiterhin hat ein Medikationsplan im Allgemeinen den Vorteil, vollständigere Daten zu enthalten, als es bei einer raschen Anamnese der Fall ist. Bei dieser werden auch wegen der natürlichen Vergesslichkeit der Patientinnen und Patienten, die mitunter auch der Aufregung der Situation geschuldet sein kann, Medikamente ganz vergessen oder deren Name kann nicht sicher gesagt werden. Folglich trägt der Medikationsplan damit insgesamt auch zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Zudem fördert er ganz unbewusst die Compliance, also die Befolgung der Medikationsanweisung durch die Patientinnen und Patienten.
Compliance fördern
„Compliance“ ist ein medizinisches Fachwort, das für die Therapietreue der Patientinnen und Patienten steht, also dafür, ob sich diese an die Vorgaben und Anweisungen der Ärztin oder des Arztes halten oder nicht. Werden die Anweisungen missachtet oder Medikamente nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen oder Übungen nicht gemacht, dann kann sich die Genesung verzögern oder ausbleiben. Das kann je nach Fallgestaltung zu weiteren Behandlungen, erneuter Medikamentenverschreibung oder Krankschreibung und damit zu enormen Kosten für das ganze Gesundheitssystem führen. Um dies zu verhindern, gibt es Applikationen für das Mobiltelefon, welche Patientinnen und Patienten an die Medikamenteneinnahme oder Übungen erinnern und so die „Compliance“ fördern.