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Arztpraxen können Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz jetzt telemedizinisch versorgen. Die entsprechenden Abrechnungsziffern sind im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgesehen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.
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Zur besseren Bekämpfung der Pandemie soll die elektronische Patientenakte Daten in Echtzeit zur Verfügung stellen.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das IGES Institut haben den PraxisBarometer Digitalisierung 2021 vorgestellt.
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Eine Krankschreibung in der Videosprechstunde ist jetzt bei allen Versicherten möglich. Bislang galt die Regelung nur, wenn diese praxisbekannt sind.