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Das „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) ist heute vom Bun­des­tag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen worden. Das Gesetz sieht eine Weiter­entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmög­lich­keiten in der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) und eine Förderung der digitalen Vernetzung vor. Gesund­heits-Apps sollen künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen.

 

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) sagte, man mache digitale Helfer jetzt auch für die Pflege nutzbar. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen könnten Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag bes­ser zu bewältigen.

Gerade in Pandemiezeiten spüre man, wie wichtig es sei, im Bereich der digitalen Gesundheitsversor­gung auf der Höhe der Zeit zu sein, betonte Thomas Gebhart (CDU), parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit. Auch mit dem DVPMG, dem dritten Digitalisierungsgesetz dieser Legislaturperiode, wolle man die Entwicklung aktiv gestalten und die grundlegende Richtung der Digita­lisierung mitbestimmen.

Das Gesetz, so Gebhart, reihe sich inhaltlich in die Grundkonzeption des Bundesgesundheitsministe­ri­ums (BMG) ein, einen „Rahmen für Innovationsoffenheit“ im Gesundheitswesen zu schaffen. Dabei denke man die Patientensicht immer mit.

Der Gesundheitsausschuss nahm zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf zum DVPMG vor. Unter anderem sollen die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 ergänzend zur elektroni­schen Gesundheitskarte (eGK) auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung stellen.

Ab dem 1. Januar 2024 soll die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheits­karte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis dienen.

Eine digitale Identität kann über verschiedene Ausprägungen mit verschiedenen Sicherheits- und Ver­trauensniveaus verfügen, heißt es weiter. Das Sicherheits- und Vertrauensniveau der Ausprägung einer digitalen Identität muss mindestens dem Schutzbedarf der Anwendung entsprechen, bei der diese ein­gesetzt wird. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen den Nutzungsberechtigten Ver­fahren zur Verfügung stellen, um die Integration der sicheren digitalen Identität zu erproben.

Die Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Dazu wird ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Die Pflegeberatung soll auch um digitale Elemente erweitert werden.

Auch im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird es Anpassungen geben. So können Versicherte künftig ihre DiGA-Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Leis­tungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, sollen vergütet werden. Zugleich soll der Datenschutz für DiGAs durch ein verpflichtendes Zertifikat gestärkt werden.

Die Telemedizin soll stärker als bisher genutzt werden können. So werden künftig bei der ärztlichen Ter­minvergabe auch telemedizinische Leistungen vermittelt. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten. Zudem sollen auch Heilmittelerbringer und Hebammen tele­medizinische Leistungen erbringen können.

Abgestimmt wurde auch über einen Entschließungsantrag von der Grünen (19/29407). Sie fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag, welcher mehrheitlich abgelehnt wurde, unter anderem auf, eine Strategie zur Digitalisierung für die Pflege und das Gesundheitswesen zu entwickeln und Pa­tien­ten und Pflegebedürftige bei der Entwicklung der Strategie zu beteiligen. Unterstützt werden solle auch der Aufbau einer Bundes­pflege­kammer.

 

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123659/Bundestag-beschliesst-weiteres-Digitalisierungsgesetz