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​Zur besseren Bekämpfung der Pandemie soll die elektronische​ Patientenakte Daten in Echtzeit zur Verfügung stellen.​

Während Bund und Länder beim aktuellen Corona-Gipfel über das weitere Vorgehen beraten, hat der ExpertInnenrat der Bundesregierung nicht nur Vorschläge für die Bekämpfung der Pandemie parat. In einem zweiten Schreiben, das am Samstagabend veröffentlicht wurde, macht er sich für die stärkere Digitalisierung des Gesundheitswesens stark. Dabei soll die elektronische Patientenakte eine tragende Rolle spielen.

Der ExpertInnenrat der Bundesregierung hat am späten Samstagabend zwei Schreiben mit Ratschlägen zum Gesundheitswesen veröffentlicht. In einer Stellungnahme beschäftigt er sich mit der Digitalisierung. Sie sollte umfassend entsprechend dem 2021er-Gutachten der Sachverständigen ausgebaut werden.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll "mit Ausleitung, Auswertung und Veröffentlichung von anonymisierten Gesundheitsdaten in Echtzeit" erfolgen. Dafür möchten die 19 Expertinnen und Experten die elektronische Patientenakte, die "mit höchster Priorität" umgesetzt werden soll, von Grund auf neu gestalten. Denn derzeit eignet sich die Patientenakte nicht für die Datenausleitung und Datenauswertung in Echtzeit, wie von ihnen gewünscht – die Datenhoheit für die Weitergabe oder Auswertung liegt allein beim Patienten. Deshalb gehöre eine Umgestaltung der Patientenakte zu den mittelfristigen "Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Winter 2022/23".

Gleich der erste Satz dieser Maßnahmen spricht Klartext: "Gesundheitsdaten sollten möglichst zeitnah einzelfallbasiert und vollständig in Form einer elektronischen Patientenakte vorliegen und neben dem Zweck der verbesserten Patientenversorgung auch für die anonymisierte wissenschaftliche Auswertung zugänglich sein." In der Stellungnahme geht der ExpertInnenrat nicht darauf ein, wie die Patientenakte so umgebaut werden kann, dass sie vollständig mit Daten gefüllt werden kann und diese in Echtzeit zirkulieren können.

Erwähnt wird nur, dass das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) in der Patientenversorgung mit Daten eine Rolle spielen soll. Unter der Hand dürfte damit die Umstellung von einer freiwilligen Patientenakte (Opt-In) zu einer standardmäßig aktivierten Patientenakte für alle Versicherten erfolgen. Da das Infektionsgeschehen vollständig erfasst sein soll, dürfte eine Abmeldung aus dem Aktensystem (Opt-Out) keine Option sein.

 

Stellungnahme (PDF)

Quelle: heise.de