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Die Digitalgesetze von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) werden nicht vor Februar 2024 in Kraft treten können. Das geht aus ersten zeitlichen Berechnungen für den weiteren parlamentari­schen Ablauf der Beratungen hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Die beiden Digitalgesetze – das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie das Digital-Gesetz (DigiG) – wurden am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.

Darin wird unter anderem die Opt-Out-Lösung für die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 sowie die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) ab 2024 geregelt. Auch soll es eine Flexi­bilisierung bei Videosprechstunden geben. Bei der Nutzung von Forschungsdaten gelten künftig auch andere Regelungen.

Mit beiden Gesetzen soll sich der Bundesrat am 20. Oktober beschäftigen, beide sind aber nicht zustimmungs­pflichtig vonseiten der Länder. Danach wird der Bundestag Anfang November in die Beratungen eintreten, Mitte November sollen beide Gesetze im Ausschuss für Gesundheit in einer öffentlichen Sitzung angehört werden.

Die abschließende Lesung und Beschluss im Bundestag ist dann für die letzte Sitzungswoche im Dezember geplant, entweder am 14. oder 15. Dezember 2023 soll es soweit sein. Diese Angaben hatte auch die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer Klausursitzung in Wiesbaden so getätigt.

Da der Bundesrat seine letzte Sitzung im Jahr 2023 ebenfalls am 15. Dezember hat, wird er sich erst Anfang Februar 2024 wieder mit dem Gesetz beschäftigen. Somit werden die Regelungen aus dem Gesetz nicht vor Anfang Februar gelten.

 

Quelle: Ärzteblatt